arrowHome arrow Regensteuer arrow Infos Friday, 30. July 2010


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Informationen zur Niederschlagswassergebühr PDF Drucken E-Mail
Die Informationen beziehen sich soweit nicht anders angegeben auf die Region Henstedt-Ulzburg, gelten aber in anderen Regionen entsprechend.

 

Die Niederschlagswassergebühr wird jährlich fällig (erstmals 2005) und berechnet sich nach der versiegelten Fläche auf dem Grundstück (Dachflächen, Stellplätze, Terrassen, usw.). Nach der derzeitigen Planung werden pro Quadratmeter versiegelte Fläche 12ct Grundgebühr und 13ct Benutzungsgebühr erhoben.

Ursprünglich waren erheblich höhere Gebühren geplant (38ct Grundgebühr und 14ct Benutzungsgebühr). Da nach den neuen gesetzlichen Grundlagen die gezahlten Erschließungsgebühren bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen, fällt die Gebühr damit insgesamt niedriger aus als zunächst erwartet.

Durch den Einsatz von

  • Dachbegrünung
  • Rasengittersteinen
  • Ökopflaster

wird für die entsprechenden Flächen nur der halbe Gebührensatz fällig. Eine Regenwasserzisterne von mindestens 2 m3 reduziert die veranschlagte Fläche um jeweils 10 m2 pro Kubikmeter Kapazität der Zisterne.

Sie können mit meinem Regensteuer-Rechner die Berechnung der fälligen Gebühren für Ihr Grundstück selber durchführen.

 
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